Kann der Rechtsnachfolger eines Bruchteilseigentümers die Löschungsbewilligung für Grundschuld verlangen?

Antwort

Ja, der Rechtsnachfolger Bruchteilseigentümers kann unter Voraussetzungen die Herausgabe einer Löschungsbewill für eine Grundschuld verlangen. Grundsätzlich ist die Löschungsbewilligung erforderlich, um eine Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen. Wenn der Rechtsnachfolger die Rechte des ursprünglichen Eigentümers übernommen hat, kann er auch die Löschungsbewilligung verlangen, sofern die Grundschuld nicht mehr besteht oder die Voraussetzungen für die Löschung erfüllt sind. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, einschließlich der vertraglichen Vereinbarungen und der rechtlichen Rahmenbedingungen.

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