Bei zu viel bestellter Ware kann es sich um verschiedene Rechtsgeschäfte handeln, je nach den. In der Regel sind folgende Optionen relevant1. **Widerruf des Kaufags**: Wenn der Kaufvertrag nicht erfüllt ist, kann der Käufer unter bestimmten Bedingungen von diesem zurücktreten, insbesondere wenn er Verbraucher ist. 2. **Rückgabe oder Umtausch**: Viele Händler bieten die Möglichkeit, überzählige Ware zurückzugeben oder umzutauschen, sofern dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt ist. 3. **Verkauf an Dritte**: Der Käufer kann die überzählige Ware auch an Dritte verkaufen, um die Kosten zu decken. 4. **Verhandlung mit dem Verkäufer**: Es kann sinnvoll sein, mit dem Verkäufer zu verhandeln, um eine Lösung zu finden, wie z.B. eine Rücknahme der überschüssigen Ware. Es ist wichtig, die spezifischen Vertragsbedingungen und geltenden gesetzlichen Regelungen zu beachten.