Die Unwirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB)-Klausel hat mehrere Rechtsfolgen: 1. **Nichtigkeit der Klausel**: Die unwirksame Klausel wird als nicht existent betrachtet. Sie hat keine rechtlichen Auswirkungen auf den Vertrag. 2. **Fortgeltung der übrigen AGB**: In der Regel bleiben die übrigen Klauseln der AGB wirksam, sofern sie nicht untrennbar mit der unwirksamen Klausel verbunden sind. 3. **Gesetzliche Regelungen**: Anstelle der unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Regelungen, die für den betreffenden Sachverhalt gelten. 4. **Mögliche Anpassung des Vertrages**: In einigen Fällen kann es notwendig sein, den Vertrag anzupassen, um die Interessen beider Parteien zu wahren. 5. **Schadenersatzansprüche**: Wenn die unwirksame Klausel zu einem Nachteil für eine Vertragspartei führt, können unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Es ist wichtig, die spezifischen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, da die genauen Rechtsfolgen variieren können.