Ja, ein Ortsvorsteher unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist der Ortsvorsteher ein Ehrenbeamter oder eine ehrenamtlich tätige Person, die... [mehr]
Ja, wenn eine Gemeinde ihren Verpflichtungen aus der Friedhofsordnung nicht nachkommt, kann dies als Rechtsbruch angesehen werden. Die Friedhofsordnung stellt eine rechtliche Grundlage dar, die von der Gemeinde eingehalten werden muss. Verstöße gegen diese Ordnung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, und betroffene Personen oder Parteien könnten rechtliche Schritte einleiten, um die Einhaltung der Vorschriften zu erzwingen.
Ja, ein Ortsvorsteher unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist der Ortsvorsteher ein Ehrenbeamter oder eine ehrenamtlich tätige Person, die... [mehr]