Liegt eine Rechtsbeugung vor, wenn ein Familienrichter Beschlüsse höherer Gerichte ignoriert, die ich einreiche?

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Ob das Verhalten eines Richters als Rechtsbeugung (§ 339 StGB) einzustufen ist, hängt von sehr strengen Voraussetzungen ab. Rechtsbeugung begeht ein Richter nur, wenn er **vorsätzlich** und **in schwerwiegender Weise** das Recht falsch anwendet oder missachtet, um sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen oder jemandem zu schaden. Dass ein Familienrichter Beschlüsse höherer Gerichte ignoriert, kann ein Hinweis auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung sein. Allerdings reicht eine bloße Fehlentscheidung oder das Übersehen von Beschlüssen in der Regel **nicht** für den Straftatbestand der Rechtsbeugung aus. Es müsste nachweisbar sein, dass der Richter **bewusst und willentlich** das Recht beugt, also sich absichtlich und in schwerwiegender Weise über geltendes Recht hinwegsetzt. In der Praxis ist die Hürde für den Nachweis von Rechtsbeugung sehr hoch. Meistens handelt es sich eher um eine (dienst-)rechtliche Pflichtverletzung, die im Rahmen von Rechtsmitteln (Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde) oder im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit zu prüfen ist. **Fazit:** Das Ignorieren von Beschlüssen höherer Gerichte durch einen Familienrichter ist **nicht automatisch** Rechtsbeugung. Es kommt auf die Umstände und die Motivation des Richters an. Im Zweifel sollte ein Fachanwalt für Familienrecht oder Strafrecht konsultiert werden. Weitere Informationen: - [§ 339 StGB – Rechtsbeugung](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html) - [Bundesgerichtshof zur Rechtsbeugung](https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html)

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