Die Rechtsanwaltsgebühren für die Löschung einer Zwangssicherungshypothek richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Deutschland. Die Gebühren werden in der Regel nach dem Streitwert berechnet. Für einen Streitwert von 60.000,00 € können folgende Gebühren anfallen: 1. **Verfahrensgebühr**: Diese beträgt in der Regel 1,3 Gebühren. Bei einem Streitwert von 60.000,00 € liegt die Gebühr bei etwa 1.200,00 € (1,3 x 300,00 €). 2. **Terminsgebühr**: Falls ein Gerichtstermin erforderlich ist, kommt eine zusätzliche Gebühr hinzu, die ebenfalls etwa 1,2 Gebühren beträgt, also ca. 1.200,00 €. 3. **Auslagen und Mehrwertsteuer**: Zusätzlich können Auslagen (z.B. für Post und Telefon) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer (aktuell 19%) hinzukommen. Insgesamt können die Gebühren also mehrere tausend Euro betragen, abhängig von den genauen Umständen des Falls. Es ist ratsam, sich direkt mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um eine genaue Kostenschätzung zu erhalten.