Rechtsanspruch Teilzeitarbeit Elternzeit?

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Ja, in Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eltern, die in Elternzeit gehen, können eine Teilzeitbeschäftigung beantragen, wenn sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten möchten. Der Antrag muss in der Regel mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit beim Arbeitgeber eingereicht werden. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus bestimmten Gründen ablehnen, wie beispielsweise betrieblichen Erfordernissen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Regelungen und Fristen zu informieren.

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