Ja, auch ein nicht rechtsfähiger Verein benötigt in der Praxis eine Adresse. Zwar ist ein nicht rechtsfähiger Verein (gemäß § 54 BGB) keine juristische Person und kann d... [mehr]
Die Regionalgruppen eines eingetragenen Vereins (e.V.) haben in der Regel keinen eigenständigen rechtlichen Status, wenn die Satzung des Vereins nichts zu ihnen bestimmt. Sie sind meist als interne Arbeitsgruppen oder Untergliederungen des Vereins zu betrachten. Ihre rechtlichen Belange und die Vertretung nach außen liegen der Verantwortung des Vereinsvorstands. Es ist jedoch wichtig, dass die Regionalgruppen im Einklang mit der Satzung des Vereins und den Beschlüssen des Vorstands agieren. Wenn die Satzung keine Regelungen zu Regionalgruppen enthält, sollten die Gruppen ihre Aktivitäten und Entscheidungen mit dem Vorstand abstimmen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Für spezifische rechtliche Fragen oder zur Klärung von Verantwortlichkeiten kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Ja, auch ein nicht rechtsfähiger Verein benötigt in der Praxis eine Adresse. Zwar ist ein nicht rechtsfähiger Verein (gemäß § 54 BGB) keine juristische Person und kann d... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]