Ja, das kann den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) erfüllen. Betrug liegt vor, wenn jemand durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch das Unterdrücken wahrer Tatsachen einen an... [mehr]
In einem solchen Fall gibt es mehrere rechtliche und praktische Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Widerruf und Kündigung:** Verträge, die telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen wurden, können in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Auch danach ist oft eine Kündigung möglich. Sende ein schriftliches Widerrufs- oder Kündigungsschreiben (per Einschreiben) an den Anbieter. Weise darin auch auf die Demenz deiner Mutter hin und dass sie geschäftsunfähig ist. 2. **Rückbuchung der Lastschrift:** Du kannst bei der Bank deiner Mutter innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung eine Rückbuchung der Lastschrift veranlassen. Bei unautorisierten Abbuchungen (z.B. bei Geschäftsunfähigkeit) ist dies sogar bis zu 13 Monate möglich. 3. **Geschäftsunfähigkeit:** Wenn deine Mutter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits geschäftsunfähig war (z.B. durch eine ärztlich diagnostizierte Demenz), ist der Vertrag nichtig (§ 104 BGB). Informiere den Anbieter schriftlich darüber und lege ggf. eine ärztliche Bescheinigung bei. 4. **Vorsorgevollmacht oder Betreuung:** Falls noch nicht geschehen, solltest du eine Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung für deine Mutter in Erwägung ziehen, um sie künftig vor solchen Situationen zu schützen. 5. **Verbraucherschutz einschalten:** Wende dich an eine Verbraucherzentrale ([www.verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de)), sie bieten Beratung und ggf. Musterschreiben für solche Fälle. 6. **Anzeige erstatten:** Wenn du den Verdacht hast, dass es sich um Betrug handelt, kannst du Anzeige bei der Polizei erstatten. **Wichtige Hinweise:** - Dokumentiere alle Schritte und bewahre alle Unterlagen auf. - Reagiere schnell, um weitere Abbuchungen zu verhindern. Weitere Informationen und Unterstützung findest du auch bei der [Deutschen Alzheimer Gesellschaft](https://www.deutsche-alzheimer.de/) und der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/abzocke/lotto-abzocke-so-wehrst-du-dich-gegen-unerwuenschte-lottovertraege-13213). Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, z.B. durch einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale.
Ja, das kann den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) erfüllen. Betrug liegt vor, wenn jemand durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch das Unterdrücken wahrer Tatsachen einen an... [mehr]