Ein Mitarbeiter beim Magistrat sollte insbesondere die folgenden rechtlichen Vorgaben kennen: 1. **Verwaltungsrecht**: Grundkenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, da die tägl... [mehr]
Bei Uploads auf Social Media von Rechtsanwaltskanzleien sind verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten: 1. **Berufsrechtliche Vorgaben**: Rechtsanwälte unterliegen dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Diese Regelungen enthalten Vorgaben zur Werbung, die auch für Social Media gelten. Werbung muss wahrheitsgemäß, nicht irreführend und sachlich sein. 2. **Datenschutz**: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist zu beachten, insbesondere wenn personenbezogene Daten von Mandanten oder Dritten veröffentlicht werden. Eine Einwilligung der betroffenen Personen ist oft erforderlich. 3. **Urheberrecht**: Bei der Verwendung von Bildern, Texten oder anderen Inhalten muss das Urheberrecht beachtet werden. Es dürfen nur Inhalte verwendet werden, für die die Kanzlei die Rechte besitzt oder die entsprechend lizenziert sind. 4. **Haftung**: Rechtsanwälte können für die Inhalte, die sie auf Social Media veröffentlichen, haftbar gemacht werden. Dies umfasst sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Haftung, insbesondere wenn falsche Informationen verbreitet werden. 5. **Vertraulichkeit**: Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist zu beachten. Informationen über Mandanten oder laufende Verfahren dürfen nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden. 6. **Plattformrichtlinien**: Zusätzlich müssen die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Social-Media-Plattform beachtet werden, da diese eigene Regeln für die Nutzung und Werbung haben. Es ist ratsam, sich vor der Veröffentlichung von Inhalten auf Social Media rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Risiken zu minimieren.
Ein Mitarbeiter beim Magistrat sollte insbesondere die folgenden rechtlichen Vorgaben kennen: 1. **Verwaltungsrecht**: Grundkenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, da die tägl... [mehr]
Für eine private Sauna in Deutschland besteht in der Regel **keine gesetzliche Pflicht**, einen Notausschaltknopf (Not-Aus-Schalter) zu installieren. Die Vorschriften, die einen Notausschalter ve... [mehr]
Ja, das ist einer der Hauptgründe, warum man zu einem Anwalt geht. Ein Anwalt sorgt dafür, dass rechtliche Angelegenheiten korrekt, fair und im Einklang mit den geltenden Gesetzen abgewickel... [mehr]
Das Zurückwerfen von Fallobst auf das Grundstück des Nachbarn ist rechtlich problematisch und in der Regel nicht erlaubt. Nach deutschem Nachbarschaftsrecht (§ 910 BGB) gilt: Fällt... [mehr]
Für den privaten Verkauf von gebrauchten Gegenständen (z.B. Kleidung, Möbel, Elektronik) benötigst du in der Regel **keinen Gewerbeschein**. Solange du nur gelegentlich und aus dei... [mehr]
Der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Er beschreibt eine Situation, in der sich nach Abschluss eines Vertrags Umstän... [mehr]
Der Begriff „Schuld haben“ bedeutet, für etwas verantwortlich zu sein, insbesondere wenn ein Fehler, Schaden oder Unrecht entstanden ist. Im rechtlichen oder moralischen Sinne wird je... [mehr]
Ein Erlaubnisreiter ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Er bezeichnet eine Formulierung in einem Gesetz oder einer Rechtsvorschrift, die ausdrücklich bestimmte Handlungen erlaubt,... [mehr]
Der Verkauf von Ib oder Ibogaïn als „Wundermittel“ online und das Erzielen eines so hohen Umsatzes würde erhebliche rechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen,... [mehr]
Der Unterschied zwischen Bestelleingangsbestätigung und Auftragsbestätigung liegt vor allem im rechtlichen Gehalt und der Bedeutung im Rahmen des Vertragsschlusses: **Bestelleingangsbest&au... [mehr]