Was ist die rechtliche Grundlage für eine Reklamation wegen Sachmängeln an einer Fliese?

Antwort

Die rechtliche Grundlage für eine Reklamation wegen Sachmängeln an einer Fliese ergibt sich in Deutschland in der Regel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere aus den Vorschriften zum Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB). Wichtige Paragraphen sind: - **§ 433 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag:** Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. - **§ 434 BGB – Sachmangel:** Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Fehlt diese oder ist die Sache nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet, liegt ein Sachmangel vor. - **§ 437 BGB – Rechte des Käufers bei Mängeln:** Bei einem Sachmangel kann der Käufer Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. - **§ 438 BGB – Verjährung der Mängelansprüche:** Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel zwei Jahre ab Ablieferung der Sache. Für Werkverträge (z.B. wenn die Fliese im Rahmen einer Handwerkerleistung verlegt wurde) gelten die §§ 634 ff. BGB. Weitere Informationen findest du direkt im [Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/). **Zusammengefasst:** Die Reklamation stützt sich auf das Kaufrecht des BGB, insbesondere auf die Vorschriften zu Sachmängeln (§§ 433, 434, 437 BGB).

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