Was ist die rechtliche Definition eines KI-Betreibers?

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Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) wird jedoch zwischen verschiedenen Akteuren unterschieden, insbesondere zwischen „Anbietern“ (engl. provider) und „Nutzern“ (engl. user) von KI-Systemen. Nach dem aktuellen Stand des EU AI Act (Stand: Juni 2024) ist ein „Anbieter“ (oft auch als „Betreiber“ bezeichnet) wie folgt definiert: > **Anbieter** ist jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und dieses unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, unabhängig davon, ob dies gegen Entgelt oder unentgeltlich geschieht. Der Begriff „Betreiber“ wird im deutschen Sprachgebrauch häufig synonym zu „Anbieter“ verwendet, kann aber je nach Kontext auch denjenigen meinen, der ein KI-System tatsächlich betreibt, also für dessen Einsatz, Wartung und Überwachung verantwortlich ist. **Zusammengefasst:** Ein KI-Betreiber ist rechtlich in der Regel die Person oder Organisation, die ein KI-System entwickelt, bereitstellt oder unter ihrem Namen in Verkehr bringt und für dessen Betrieb verantwortlich ist. Die genaue Definition kann je nach Gesetzgebung und Kontext variieren. Weitere Informationen findest du direkt beim [EU AI Act](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52021PC0206) oder auf der [Seite der Europäischen Kommission](https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/european-approach-artificial-intelligence).

Kategorie: Recht Tags: KI Betreiber Definition

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