In der Europäischen Union (EU) gibt es mehrere rechtliche Aspekte, die Diskriminierung von Muslimen betreffen. Diese Aspekte sind in verschiedenen Richtlinien und Gesetzen verankert: 1. **Antidiskriminierungsrichtlinien**: Die EU hat mehrere Richtlinien erlassen, die Diskriminierung aufgrund von Religion oder Glauben verbieten. Die Richtlinie 2000/78/EG legt den Rahmen für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fest und schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund ihrer Religion. 2. **Charta der Grundrechte der Europäischen Union**: Artikel 21 der Charta verbietet jede Diskriminierung aus Gründen wie Religion oder Glauben. Diese Charta hat rechtliche Bindung und ist für die EU-Institutionen sowie die Mitgliedstaaten verbindlich. 3. **Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)**: Der EGMR hat in mehreren Fällen entschieden, dass Diskriminierung aufgrund von Religion gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Diese Entscheidungen haben Einfluss auf die Rechtsprechung in den EU-Mitgliedstaaten. 4. **Nationale Gesetze**: Jedes EU-Land hat eigene Antidiskriminierungsgesetze, die oft über die EU-Vorgaben hinausgehen. Diese Gesetze bieten zusätzlichen Schutz für religiöse Minderheiten, einschließlich Muslimen. 5. **Berichterstattung und Monitoring**: Die EU und verschiedene NGOs überwachen Diskriminierungsfälle und fördern Initiativen zur Bekämpfung von Vorurteilen und Diskriminierung gegen Muslime. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sollen sicherstellen, dass Muslime in der EU vor Diskriminierung geschützt sind und gleiche Rechte genießen.