„Von der Polizei abgeführt werden“ bedeutet, dass die Polizei jemanden mitnimmt oder wegbringt, meist gegen dessen Willen. Typische Situationen: nach einer Festnahme zur Identitä...
Welche drei Rechtfertigungsgründe sind auch Jedermannsrechte?
Antwort vom**Drei klassische Rechtfertigungsgründe, die zugleich Jedermannsrechte sind, sind: Notwehr, rechtfertigender Notstand und Selbsthilfe.** **Entscheidend ist:** Das sind keine Sonderrechte nur für Polizei oder Behörden, sondern Befugnisse, auf die sich grundsätzlich jede Person berufen kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Typisch genannt werden: - **Notwehr** (§ 32 StGB): Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs - **Rechtfertigender Notstand** (§ 34 StGB): Eingriff zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr bei überwiegendem geschütztem Interesse - **Selbsthilfe** (§ 229 BGB): eigenmächtige Sicherung eines Anspruchs, wenn staatliche Hilfe zu spät käme Ein wichtiger Unterschied: **Notwehr richtet sich gegen einen Angreifer, Notstand gegen eine Gefahrlage.** Genau diese Abgrenzung wird in Prüfungen oft erwartet.