Rechte und Pflichten des Kommandisten im Außenverhältnis

Antwort

Ein Kommandist ist ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) und hat im Außenverhältnis spezifische Rechte und Pflichten: **Rechte:** 1. **Gewinnbeteiligung:** Der Kommandist hat Anspruch auf einen Anteil am Gewinn der Gesellschaft, der im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist. 2. **Informationsrecht:** Er hat das Recht, Informationen über die Geschäfte der Gesellschaft zu erhalten und Einsicht in die Bücher und Unterlagen zu nehmen. 3. **Haftungsbeschränkung:** Im Außenverhältnis haftet der Kommandist nur bis zur Höhe seiner Einlage. Das bedeutet, dass sein persönliches Vermögen nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft herangezogen werden kann. **Pflichten:** 1. **Einlagepflicht:** Der Kommandist ist verpflichtet, die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Einlage zu leisten. 2. **Treuepflicht:** Er muss die Interessen der Gesellschaft wahren und darf keine Handlungen vornehmen, die der Gesellschaft schaden könnten. 3. **Keine Vertretung:** Im Außenverhältnis ist der Kommandist nicht zur Vertretung der Gesellschaft befugt, es sei denn, er hat eine ausdrückliche Vollmacht. Diese Regelungen können je nach Gesellschaftsvertrag variieren, daher ist es wichtig, die spezifischen Bestimmungen zu beachten.

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