Welche Rechte hat ein Prokurist?

Antwort

Ein Prokurist hat im Rahmen der ihm erteilten Prokura weitreichende Vertretungsbefugnisse für ein Unternehmen. Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die im Handelsregister eingetragen wird. Hier sind einige der wichtigsten Rechte und Befugnisse eines Prokuristen: 1. **Vertretung des Unternehmens**: Der Prokurist kann das Unternehmen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten vertreten. 2. **Abschluss von Verträgen**: Er darf Verträge abschließen, die im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens liegen. 3. **Eingehen von Verbindlichkeiten**: Der Prokurist kann Verbindlichkeiten für das Unternehmen eingehen und Zahlungen leisten. 4. **Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern**: Er hat das Recht, Personalentscheidungen zu treffen. 5. **Erteilung von Untervollmachten**: Der Prokurist kann anderen Personen Untervollmachten erteilen, jedoch keine weitere Prokura. Es gibt jedoch auch Einschränkungen: - **Grundstücksgeschäfte**: Der Prokurist darf keine Grundstücke kaufen oder verkaufen, es sei denn, er hat eine spezielle Ermächtigung dafür. - **Änderung der Firma**: Er kann die Firma des Unternehmens nicht ändern. - **Anmeldung zum Handelsregister**: Der Prokurist kann keine Anmeldungen zum Handelsregister vornehmen. Weitere Informationen zur Prokura und den Rechten eines Prokuristen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in den §§ 48-53 HGB.

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