Gartenbesitzer haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Pflanzen nicht in das Nachbargrundstück hineinwachsen. Dies umfasst insbesondere das Schneiden von Ästen und das Entfernen v... [mehr]
In Deutschland hat der Nachbar das Recht, die Äste von Bäumen, die über die Grundstücksgrenze ragen, selbst zu entfernen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in § 910. Der Nachbar muss jedoch dem Grundstückseigentümer zunächst die Möglichkeit geben, die Äste selbst zu entfernen. Wenn der Eigentümer dies nicht tut, kann der Nachbar die Äste auf eigene Kosten abschneiden. Es ist wichtig, dass der Nachbar dabei darauf achtet, die Bäume nicht zu schädigen und nur das zu entfernen, was tatsächlich über die Grenze ragt. Bei größeren Bäumen oder wenn es zu Streitigkeiten kommt, kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen oder eine Mediation in Betracht zu ziehen.
Gartenbesitzer haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Pflanzen nicht in das Nachbargrundstück hineinwachsen. Dies umfasst insbesondere das Schneiden von Ästen und das Entfernen v... [mehr]