Welche Rechte hat der Lagerhalter?

Antwort

Zu den Rechten des Lagerhalters zählen insbesondere: 1. **Pfandrecht**: Der Lagerhalter hat das Recht, ein Pfandrecht an den eingelagerten Waren zu beanspruchen, um seine Forderungen aus dem Lagervertrag zu sichern. 2. **Vergütungsanspruch**: Der Lagerhalter hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die Lagerung und eventuelle Zusatzleistungen. 3. **Aufwendungsersatz**: Der Lagerhalter kann Ersatz für notwendige Aufwendungen verlangen, die im Zusammenhang mit der Lagerung der Waren entstehen. 4. **Weisungsrecht**: Der Lagerhalter hat das Recht, Weisungen des Einlagerers zu befolgen, sofern diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder den Lagervertrag verstoßen. 5. **Verwertungsrecht**: Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Lagerhalter das Recht, die eingelagerten Waren zu verwerten, um seine Forderungen zu befriedigen, wenn der Einlagerer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Diese Rechte sind in der Regel im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, insbesondere in den §§ 467 ff. HGB.

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