Bei Mängeln an einer gekauften Ware hat der Käufer verschiedene Rechte, die im deutschen Recht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)elt sind. Die wichtigsten Rechte sind: 1. **Nacherfüllung**: Käufer kann verlangen, der Verkäufer den M beseitigt oder eine mangreie Ware liefert. Der Verkäufer hat das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen (Nachbesserung oder Nachlieferung). 2. **Rücktritt vom Vertrag**: Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. 3. **Minderung**: Der Käufer kann den Kaufpreis mindern, wenn der Mangel nicht behoben werden kann oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. 4. **Schadenersatz**: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Käufer auch Schadenersatz verlangen, wenn ihm durch den Mangel ein Schaden entstanden ist. Es ist wichtig, dass der Käufer dem Verkäufer den Mangel unverzüglich anzeigt, um seine Rechte geltend zu machen.