Solange das Bild deines "Crushs" (also einer Person, in die du verliebt oder verknallt bist) privat ist und du es nur für dich selbst verwendest, ist das rechtlich in den meisten Lä... [mehr]
Das „Recht auf eine eigene Wohnung“ ist kein ausdrücklich im deutschen Grundgesetz oder in internationalen Menschenrechtsabkommen verankertes Grundrecht. Allerdings gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen, die das Wohnen als grundlegendes Bedürfnis schützen: 1. **Menschenwürde (Art. 1 GG):** Die Menschenwürde ist unantastbar. Dazu gehört auch ein Mindestmaß an privatem Lebensraum. 2. **Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG):** Der Staat ist verpflichtet, für soziale Sicherheit zu sorgen. Dazu zählt auch die Förderung des Wohnungswesens. 3. **Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG):** Dieses Grundrecht schützt die Wohnung vor staatlichen Eingriffen, garantiert aber nicht das Recht, eine eigene Wohnung zu besitzen oder zu mieten. 4. **Internationales Recht:** Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 25) und der UN-Sozialpakt (Art. 11) erkennen das Recht auf angemessenen Wohnraum als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard an. **Fazit:** In Deutschland gibt es kein einklagbares „Recht auf eine eigene Wohnung“. Der Staat ist aber verpflichtet, menschenwürdige Lebensverhältnisse zu ermöglichen und Obdachlosigkeit zu verhindern, etwa durch Sozialwohnungen oder Hilfen für Wohnungslose. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung oder auf eine eigene Wohnung besteht jedoch nicht.
Solange das Bild deines "Crushs" (also einer Person, in die du verliebt oder verknallt bist) privat ist und du es nur für dich selbst verwendest, ist das rechtlich in den meisten Lä... [mehr]