Solange das Bild deines "Crushs" (also einer Person, in die du verliebt oder verknallt bist) privat ist und du es nur für dich selbst verwendest, ist das rechtlich in den meisten Ländern nicht verboten, solange die abgebildete Person volljährig ist und das Bild legal erworben oder erhalten wurde. Es ist jedoch wichtig, die Privatsphäre und Würde anderer Menschen zu respektieren. Das Verbreiten, Teilen oder öffentliche Zeigen solcher Bilder oder Handlungen ohne Zustimmung der abgebildeten Person ist rechtlich und moralisch problematisch und kann strafbar sein. Wenn die abgebildete Person minderjährig ist, ist das in jedem Fall verboten und strafbar. Kurz: Für den rein privaten Gebrauch und bei volljährigen Personen ist es rechtlich meist nicht verboten, aber moralisch solltest du dir überlegen, ob das respektvoll gegenüber der Person ist.