Im Jahr 2006 trat in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, das auch den Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung umfasst. International wurde im selben Jahr die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Diese Konvention zielt darauf ab, die Rechte und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weltweit zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Deutschland ratifizierte die UN-BRK im Jahr 2009.