Sind Real-Fakes bei Internet-Freundschaften ohne Schädigungsabsicht verboten?

Antwort

Ob sogenannte „Real-Fakes“ (also Personen, die sich im Internet mit einer falschen Identität ausgeben, ohne dabei eine Schädigungsabsicht zu verfolgen) verboten sind, hängt vom jeweiligen Kontext und den Umständen ab. **Rechtliche Einordnung in Deutschland:** - **Grundsätzlich ist das Verwenden eines Pseudonyms oder einer erfundenen Identität im Internet nicht per se verboten.** Viele Menschen nutzen aus Datenschutzgründen oder zum Schutz ihrer Privatsphäre Nicknames oder Fantasieprofile, etwa in Foren oder sozialen Netzwerken. - **Strafbar wird es erst, wenn durch die Täuschung Rechte Dritter verletzt werden.** Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand sich als eine reale existierende Person ausgibt (Identitätsdiebstahl), betrügerische Absichten verfolgt (z.B. Geld erschleicht) oder andere schädigt (z.B. durch Mobbing, Stalking, Verleumdung). - **Ohne Schädigungsabsicht und ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten** ist das bloße Verwenden einer fiktiven Identität in einer Internet-Freundschaft in der Regel nicht strafbar. **Wichtige Ausnahmen:** - Die Nutzungsbedingungen vieler Plattformen (z.B. Facebook, Instagram) verbieten Fake-Profile. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Sperrung, aber keine strafrechtlichen Konsequenzen. - Sobald eine Täuschung zu einem Nachteil für andere führt (z.B. emotionale Ausnutzung, Betrug), kann das rechtliche Folgen haben. **Fazit:** Real-Fakes ohne Schädigungsabsicht sind in Deutschland grundsätzlich nicht verboten, solange keine Rechte Dritter verletzt werden und keine betrügerischen Absichten bestehen. Es kann aber gegen die Regeln der jeweiligen Plattform verstoßen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/fakeprofile-in-sozialen-netzwerken-was-tun-gegen-falsche-identitaeten-13213).

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