Sind Ratenzahlungen aus einer Scheidungsvereinbarung nach dem SGB II Einkommen oder Vermögen?

Antwort

Ratenzahlungen aus einer Scheidungsvereinbarung werden in der Regel als Einkommen betrachtet, wenn sie regelmäßig gezahlt werden. Nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) wird Einkommen definiert als alle Einnahmen, die einer Person zur Verfügung stehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Vermögen hingegen bezieht sich auf Ansprüche oder Werte, die nicht regelmäßig zur Verfügung stehen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände und die Art der Zahlungen zu berücksichtigen, da es in bestimmten Fällen auch Unterschiede geben kann. Bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

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