Ratenzahlungen aus einer Scheidungsvereinbarung werden in der Regel als Einkommen betrachtet, wenn sie regelmäßig gezahlt werden. Das Bürgergeld berücksichtigt Einkommen, um den Bedarf zu ermitteln. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände und die Art der Zahlungen zu prüfen, da es auch Ausnahmen geben kann. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich direkt an das zuständige Jobcenter oder eine Beratungsstelle zu wenden.