Die Radbruchsche Formel ist ein juristisches Prinzip, das vom deutschen Rechtsphilosophen Gustav Radbruch entwickelt wurde. Sie besagt, dass das positive Recht (also das gesetzlich festgelegte Recht) auch dann befolgt werden muss, wenn es ungerecht ist, es sei denn, das positive Recht erreicht ein solches Maß an Ungerechtigkeit, dass es nicht mehr als Recht betrachtet werden kann. In diesem Fall muss das Naturrecht (also das übergeordnete, moralische Recht) Vorrang haben. Die Formel wird oft in zwei Hauptaussagen zusammengefasst: 1. **Gesetzliches Unrecht**: Ein Gesetz verliert seine Geltung, wenn es in einem unerträglichen Maße ungerecht ist. 2. **Übergesetzliches Recht**: In extremen Fällen von Ungerechtigkeit muss das Naturrecht über dem positiven Recht stehen. Diese Formel wurde insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg relevant, um die Rechtsprechung in Bezug auf die Verbrechen des Nationalsozialismus zu bewerten.