Quotenregelungen für den Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch bestimmten rechtlichen Vorgaben entsprechen. In Deutschland ist der gesetzliche Mindesturlaub im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es wichtig, zwischen dem gesetzlichen und dem vertraglichen Urlaub zu differenzieren. Eine Quotenregelung, die den gesetzlichen Urlaub nicht berücksichtigt oder diesen benachteiligt, könnte unwirksam sein. Der gesetzliche Urlaub muss in vollem Umfang gewährt oder abgegolten werden. Bei vertraglichem Urlaub kann eine Quotenregelung jedoch zulässig sein, solange sie die gesetzlichen Vorgaben nicht verletzt. Es ist ratsam, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Quotenregelung wirksam ist.