Ein außergerichtlicher Vergleich kann ein Schiedsverfahren beenden, wenn sich die Parteien während des laufenden Schiedsverfahrens auf eine einvernehmliche Lösung einigen. In der Regel teilen die Parteien dem Schiedsgericht mit, dass sie sich geeinigt haben und das Verfahren nicht weitergeführt werden soll. Das Schiedsgericht kann dann das Verfahren offiziell beenden, meist durch einen sogenannten "Vergleichsbeschluss" oder eine "Verfahrenseinstellung". Wichtig ist, dass der Vergleich von beiden Parteien akzeptiert und dem Schiedsgericht mitgeteilt wird. In vielen Schiedsordnungen besteht zudem die Möglichkeit, den Vergleich auf Antrag der Parteien in Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut zu erlassen. Dieser Schiedsspruch ist dann wie ein normaler Schiedsspruch vollstreckbar. Zusammengefasst: Ja, ein außergerichtlicher Vergleich kann ein Schiedsverfahren beenden, wenn die Parteien dies wünschen und dem Schiedsgericht mitteilen.