Ja, die Querschnittsberechnung kann als hoheitliche Tätigkeit angesehen werden, insbesondere wenn sie im Rahmen von Bauvorhaben oder Infrastrukturprojekten durchgeführt wird, die von staatlichen oder kommunalen Behörden überwacht und genehmigt werden müssen. Solche Berechnungen sind oft Teil der Bauplanung und -genehmigung, die durch gesetzliche Vorschriften und Normen geregelt sind.