Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]
Ja, die Weimarer Reichsverfassung (WRV) ist eine wissenschaftlich zitierfähige Quelle. Der Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung lautet: „Es besteht keine Staatskirche.“ Für eine wissenschaftliche Arbeit könntest du die Quelle wie folgt zitieren: Weimarer Reichsverfassung, Artikel 137, 1919. Wenn du eine spezifische Ausgabe oder ein bestimmtes Werk zitieren möchtest, in dem die Weimarer Reichsverfassung abgedruckt ist, solltest du die entsprechenden bibliographischen Angaben hinzufügen. Zum Beispiel: Weimarer Reichsverfassung, Artikel 137, in: Michael Stolleis (Hrsg.), *Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte*, Band 2: Deutsche Verfassungen 1850–1933, 3. Auflage, München: C.H. Beck, 2001, S. 274. Stelle sicher, dass du die Zitierweise an die Vorgaben deiner Institution oder deines Fachbereichs anpasst.
Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]
Hier sind die Erklärungen zu den genannten Begriffen: 1. **Alliierte**: In der Geschichte bezieht sich der Begriff "Alliierte" häufig auf die Staaten, die während des Zweiten... [mehr]
Der Verfassungsvergleich zwischen Deutschland und den USA zeigt sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede in den rechtlichen und politischen Systemen beider Länder. **Gemeinsamkeiten:** 1. *... [mehr]
Bei einer Verfassungsänderung sind mehrere Aspekte wichtig: 1. **Rechtliche Grundlagen**: Die bestehenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen müssen beachtet werden, insbesondere die Verfah... [mehr]
Beim Thema Grundgesetz sind mehrere Aspekte wichtig: 1. **Grundrechte**: Das Grundgesetz garantiert grundlegende Rechte wie die Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Versammlung... [mehr]