Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das jedem Menschen das Recht gibt, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, ohne dabei Angst vor staatlicher Verfolgung oder Zensur haben zu m&uu... [mehr]
Ja, die Weimarer Reichsverfassung (WRV) ist eine wissenschaftlich zitierfähige Quelle. Der Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung lautet: „Es besteht keine Staatskirche.“ Für eine wissenschaftliche Arbeit könntest du die Quelle wie folgt zitieren: Weimarer Reichsverfassung, Artikel 137, 1919. Wenn du eine spezifische Ausgabe oder ein bestimmtes Werk zitieren möchtest, in dem die Weimarer Reichsverfassung abgedruckt ist, solltest du die entsprechenden bibliographischen Angaben hinzufügen. Zum Beispiel: Weimarer Reichsverfassung, Artikel 137, in: Michael Stolleis (Hrsg.), *Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte*, Band 2: Deutsche Verfassungen 1850–1933, 3. Auflage, München: C.H. Beck, 2001, S. 274. Stelle sicher, dass du die Zitierweise an die Vorgaben deiner Institution oder deines Fachbereichs anpasst.
Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das jedem Menschen das Recht gibt, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, ohne dabei Angst vor staatlicher Verfolgung oder Zensur haben zu m&uu... [mehr]
Nach der amerikanischen Verfassung ist es nicht möglich, dass ein Bundesstaat einseitig die Vereinigten Staaten verlässt und unabhängig wird. Die Verfassung sieht keinen Mechanismus f&u... [mehr]