Was ist Putativnotwehr?

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Putativnotwehr ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht und bezeichnet eine Situation, in der jemand irrtümlich annimmt, sich in einer Notwehrlage zu befinden, obwohl objektiv keine solche Lage vorliegt. Der Handelnde glaubt also, sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff verteidigen zu müssen, obwohl tatsächlich kein solcher Angriff stattfindet. Ein Beispiel: Jemand sieht eine Person mit einem Gegenstand in der Hand auf sich zukommen und glaubt, dass diese Person ihn angreifen will. In Wirklichkeit handelt es sich aber nur um einen harmlosen Spaziergänger mit einem Regenschirm. Wenn der Handelnde nun in vermeintlicher Notwehr handelt, spricht man von Putativnotwehr. Rechtlich wird in solchen Fällen geprüft, ob der Irrtum über die Notwehrlage vermeidbar war und ob der Handelnde nach den Umständen des Einzelfalls gerechtfertigt war, von einer Notwehrlage auszugehen.

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