Es gibt keine Länder, in denen das reine Pupsen grundsätzlich und explizit per Gesetz strafbar ist. Allerdings gab es in der Vergangenheit einzelne kuriose Vorfälle oder Missverständnisse, die zu Schlagzeilen geführt haben. Zum Beispiel wurde 2011 in Malawi diskutiert, ob öffentliches Pupsen als „Störung der öffentlichen Ordnung“ geahndet werden könnte, was aber später von der Regierung als Missverständnis klargestellt wurde. In der Regel fällt Pupsen, sofern es nicht mit anderen strafbaren Handlungen (wie etwa Beleidigung oder Störung der öffentlichen Ordnung) verbunden ist, nicht unter strafrechtliche Vorschriften. Es kann jedoch in bestimmten Situationen, etwa bei absichtlicher Belästigung, zu Ordnungswidrigkeiten führen – das ist aber sehr selten und wird in der Praxis kaum verfolgt. Weitere Informationen zu kuriosen Gesetzen weltweit findest du zum Beispiel auf [Wikipedia – Liste ungewöhnlicher Gesetze](https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ungew%C3%B6hnlicher_Gesetze_und_Verordnungen).