Darf die Psychiatrie eine Isolierung ohne Kleidung anordnen?

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**Nein – eine Isolierung in der Psychiatrie „ohne Klamotten“ ist nicht einfach erlaubt. Das wäre nur in eng begrenzten Ausnahmefällen denkbar, wenn von der Kleidung unmittelbar eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht; sonst ist es rechtswidrig und entwürdigend.** ([dgppn.de](https://www.dgppn.de/schwerpunkte/selbstbestimmung/uebersicht-psychKGs/uebersicht-nach-regelung.html)) ## Entscheidend ist der Grund Isolierung selbst ist schon eine schwere Zwangsmaßnahme und darf nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen. Kleidung wegzunehmen ist ein zusätzlicher Eingriff und braucht deshalb einen konkreten, nachvollziehbaren Sicherheitsgrund – zum Beispiel wenn jemand sich mit Kordeln, Gürtel, BH-Bügeln oder zerrissener Kleidung akut verletzen könnte. „Zur Kontrolle“, „zur Disziplin“ oder „weil es einfacher ist“ reicht nicht. ([dgppn.de](https://www.dgppn.de/schwerpunkte/selbstbestimmung/uebersicht-psychKGs/uebersicht-nach-regelung.html)) Der praktische Maßstab ist immer: **mildestes Mittel**. Wenn ungefährliche Spezialkleidung, reißfeste Kleidung oder engmaschige Beobachtung ausreichen, darf man eine vollständige Entkleidung gerade nicht einfach anordnen. Dass Patientenrechte und Selbstbestimmung besonders geschützt sind, ist dabei kein Nebenaspekt, sondern der Kern der rechtlichen Bewertung. ([bptk.de](https://www.bptk.de/patientenrechte/)) ## Was daran oft missverstanden wird Viele verwechseln „medizinisch notwendig“ mit „rechtlich erlaubt“. In der Psychiatrie ist nicht alles zulässig, was das Personal für praktisch hält. Gerade Maßnahmen wie Isolierung und Fixierung gelten als besonders eingriffsintensiv; bei Fixierungen hat das Bundesverfassungsgericht die Hürden ausdrücklich sehr hoch gesetzt. Daraus folgt auch für ähnliche Zwangsmaßnahmen: Sie müssen eng begrenzt, dokumentiert und begründet sein. ([bptk.de](https://www.bptk.de/neuigkeiten/fixierung-in-der-psychiatrie-nur-noch-mit-richterlicher-genehmigung)) Ein wichtiger Unterschied: **„ohne gefährliche Kleidung“** kann in einer akuten Krisensituation zulässig sein. **„nackt isolieren“** ist etwas deutlich Härteres und nur in seltenen Ausnahmefällen überhaupt vertretbar. Genau dieser Unterschied wird in der Praxis oft verwischt. ## Was das für dich konkret bedeutet Wenn jemand ohne nachvollziehbaren akuten Grund in der Isolierung entkleidet wurde, spricht viel dafür, dass die Maßnahme unzulässig war. Dann sind vor allem wichtig: - genaue Uhrzeit und Ablauf notieren - Namen von Personal und Zeugen festhalten - Begründung und Dokumentation der Maßnahme verlangen - Patientenfürsprecher, Klinikleitung oder rechtliche Vertretung einschalten Die Übersicht zu landesrechtlichen Regelungen bei Isolierung und anderen Zwangsmaßnahmen zeigt die [DGPPN-Übersicht zu PsychKG-Regelungen](https://www.dgppn.de/schwerpunkte/selbstbestimmung/uebersicht-psychKGs/uebersicht-nach-regelung.html). Patientenrechte allgemein fasst der [Patientenbeauftragte](https://patientenbeauftragter.de/die-patientenrechte/) knapp zusammen. ([dgppn.de](https://www.dgppn.de/schwerpunkte/selbstbestimmung/uebersicht-psychKGs/uebersicht-nach-regelung.html))