Darf Psychiatrie Besucher filzen, körperlich und Taschen?

Antwort

In Deutschland dürfen Besucher einer psychiatrischen Einrichtung in der Regel nicht ohne Weiteres körperlich durchsucht oder ihre Taschen gefilzt werden. Solche Maßnahmen greifen in die Persönlichkeitsrechte und die körperliche Unversehrtheit ein und bedürfen daher einer rechtlichen Grundlage. Es gibt jedoch Ausnahmen, die in bestimmten Situationen greifen können, beispielsweise wenn eine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung besteht. In solchen Fällen können Durchsuchungen durch das Personal der Einrichtung oder durch Sicherheitskräfte durchgeführt werden, um gefährliche Gegenstände wie Waffen oder Drogen zu finden und zu konfiszieren. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und Einrichtung variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Einrichtung oder bei einem Rechtsanwalt zu informieren, um spezifische Informationen zu erhalten.

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