Darf ein Prokurist in einem Industrieunternehmen einen Lagerarbeiter einstellen?

Antwort

Ein Prokurist hat gemäß § 49 HGB weitreichende Befugnisse, die jedoch bestimmten Einschränkungen unterliegen. Die Einstellung eines Lagerarbeiters fällt grundsätzlich in den Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und kann daher von einem Prokuristen vorgenommen werden. Allerdings sollte beachtet werden, dass der Prokurist keine Entscheidungen treffen darf, die über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinausgehen, wie beispielsweise die Eröffnung oder Schließung eines Betriebs oder die Aufnahme von Krediten. In der Regel ist die Einstellung von Mitarbeitern jedoch eine zulässige Handlung. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder in der Prokura selbst zu prüfen, da dort zusätzliche Einschränkungen festgelegt sein können.

Kategorie: Recht Tags: Prokurist Einstellung HGB
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