Was bedeutet Prokura für die Geschäftsleitung?

Antwort

Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die es dem Prokuristen ermöglicht, im Namen des Unternehmens nahezu alle Arten von Rechtsgeschäften abzuschließen. Sie wird vom Geschäftsinhaber oder der Geschäftsleitung erteilt und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Ein Prokurist kann somit weitreichende Entscheidungen treffen, jedoch gibt es auch Einschränkungen, wie z.B. den Verkauf des oder die Erteilung weiterer Prokuren, die nicht ohne Zustimmung der Geschäftsleitung erfolgen dürfen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie formuliert man eine Kündigung als Bevollmächtigter?

Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]