Was bedeutet Prokura für die Geschäftsleitung?

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Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die es dem Prokuristen ermöglicht, im Namen des Unternehmens nahezu alle Arten von Rechtsgeschäften abzuschließen. Sie wird vom Geschäftsinhaber oder der Geschäftsleitung erteilt und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Ein Prokurist kann somit weitreichende Entscheidungen treffen, jedoch gibt es auch Einschränkungen, wie z.B. den Verkauf des oder die Erteilung weiterer Prokuren, die nicht ohne Zustimmung der Geschäftsleitung erfolgen dürfen.

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