Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...
Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die es dem Prokuristen ermöglicht, im Namen des Unternehmens nahezu alle Arten von Rechtsgeschäften abzuschließen. Sie wird vom Geschäftsinhaber oder der Geschäftsleitung erteilt und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Ein Prokurist kann somit weitreichende Entscheidungen treffen, jedoch gibt es auch Einschränkungen, wie z.B. den Verkauf des oder die Erteilung weiterer Prokuren, die nicht ohne Zustimmung der Geschäftsleitung erfolgen dürfen.
Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...