Ja, das Betreiben einer Privatschule kann als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) angesehen werden, sofern es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, die auf Dauer angelegt ist und mit der Absicht betrieben wird, Gewinne zu erzielen. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn die Schule als gemeinnützig anerkannt ist oder wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, die nicht unter die Gewerbeordnung fällt. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Gewerbebehörde oder einem Rechtsanwalt zu erkundigen, um die genaue Einordnung zu klären.