Artikel 9 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schützt die Vereinigungsfreiheit. Ein praktisches Beispiel für diesen Artikel wäre die Gründung eines Sportvereins. Angenommen, eine Gruppe von Menschen möchte einen Fußballverein gründen, um regelmäßig gemeinsam zu trainieren und an Wettkämpfen teilzunehmen. Sie können sich zusammenschließen, eine Satzung erstellen und den Verein offiziell anmelden. Artikel 9 gewährleistet, dass sie das Recht haben, sich zu versammeln und einen Verein zu bilden, ohne dass der Staat willkürlich eingreift. Ein weiteres Beispiel könnte ein Umweltverein sein, der sich für den Schutz der Natur einsetzt. Die Mitglieder können Aktionen planen, Veranstaltungen organisieren und ihre Interessen vertreten, was ebenfalls durch Artikel 9 geschützt ist.