Praktikum SV frei, erste 28 Tage krank, Lohnfortzahlung?

Antwort vom

In Deutschland hast du während eines Praktikums Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn du länger als vier Wochen im Unternehmen bist. In den ersten vier Wochen eines Praktikums gilt in der Regel, dass du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, es sei denn, es handelt sich um ein Pflichtpraktikum Rahmen deines Studiums oder einer Ausbildung. Wenn du in den ersten 28 Tagen deines Praktikums krank warst, erhältst du in der Regel keine Lohnfortzahlung. Nach den ersten vier Wochen könnte jedoch eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder eine Krankenkasse greifen, abhängig von den genauen Bedingungen deines Praktikums und der Art des Praktikums (freiwillig oder Pflichtpraktikum). Es ist ratsam, die genauen Regelungen in deinem Praktikumsvertrag zu überprüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung zu halten.

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