Was ist die prägende Eigenschaft des öffentlichen Rechts und die typische Handlungsform?

Antwort

Die prägende Eigenschaft des öffentlichen Rechts ist das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten. Das bedeutet, dass eine der Parteien (in der Regel der Staat oder eine staatliche Institution) hoheitlich handelt und somit eine übergeordnete Position einnimmt, während die andere Partei (meistens der Bürger) untergeordnet ist. Die typische Handlungsform des öffentlichen Rechts ist der Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die unmittelbare Rechtswirkung nach außen hat. Beispiele hierfür sind Baugenehmigungen, Steuerbescheide oder polizeiliche Anordnungen. Diese Handlungsform ist charakteristisch, weil sie die einseitige, hoheitliche Entscheidungsmacht des Staates gegenüber dem Bürger verdeutlicht und somit das Über- und Unterordnungsverhältnis manifestiert.

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