Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...
Ja, in der Regel ist eine Postvollmacht erforderlich, um Post für einen verstorbenen Menschen anzunehmen. Diese Vollmacht muss in der Regel von den Erben oder einer bevollmächtigten Person erteilt werden. Es ist ratsam, sich der jeweiligen Postgesellschaft die genauen Anforderungen Verfahren zu informieren, da diese variieren können.
Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...
Wenn ein Bevollmächtigter für eine verstorbene Person handelt, muss geprüft werden, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gilt (transmortale Vollmacht) oder sogar erst nach dem Tod...