Darf eine Polizistin einen Mann durchsuchen?

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Ja, eine Polizistin darf einen Mann durchsuchen. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass Durchsuchungen nur von Polizisten desselben Geschlechts durchgeführt werden dürfen. In der Praxis wird jedoch oft versucht, Durchsuchungen geschlechtsspezifisch durchzuführen, um das Schamgefühl der betroffenen Person zu berücksichtigen. In dringenden Fällen oder wenn keine gleichgeschlechtliche Person zur Verfügung steht, kann jedoch auch eine Polizistin einen Mann durchsuchen und umgekehrt.

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