Ja, eine Plangenehmigung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) ist rechtswirksam. Sie stellt eine behördliche Genehmigung dar, die für bestimmte Bauvorhaben im Bereich der Eisenbahninfrastruktur erforderlich ist. Die Plangenehmigung wird von der zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörde erteilt und ist notwendig, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gewährleistet ist.