Welche Straftat begehe ich, wenn ich ein Pkw ohne Zustimmung des Eigentümers auf mich zulasse und die ZB1 und ZB2 unterschlage?

Antwort

Das Zulassen eines Pkw auf deinen Namen ohne das Einverständnis des Eigentümers kann als Unterschlagung oder Betrug angesehen werden. Wenn du die Zulassungsbescheinigungen (ZB1 und ZB2) unterschlägst, um das Fahrzeug umzumelden, machst du dich möglicherweise strafbar. Unterschlagung (§ 246 StGB) liegt vor, wenn du eine fremde bewegliche Sache, die dir anvertraut wurde, mit dem Vorsatz, sie dir oder einem Dritten zuzueignen, nicht zurückgibst. Betrug (§ 263 StGB) könnte ebenfalls in Betracht kommen, wenn du durch Täuschung einen Vermögensvorteil erlangst. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Konsequenzen und möglichen Strafen zu klären.

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