Kann im Sachverhalt eines Beschlusses des Strafrichters zur Pflichtverteidigerbestellung auch der Antrag auf Ausschreibung einer Personenfahndung enthalten sein?

Antwort

In der Regel wird der Antrag auf Ausschreibung einer Personenfahndung nicht direkt im Sachverhalt eines Beschlusses zur Bestellung eines Pflichtverteidigers behandelt. Der Sachverhalt eines solchen Beschlusses konzentriert sich in erster Linie auf die Notwendigkeit der Verteidigung und die Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Ein Antrag auf Ausschreibung einer Personenfahndung könnte jedoch im Rahmen des Verfahrens relevant sein, insbesondere wenn die betroffene Person nicht anwesend ist und die Bestellung eines Pflichtverteidigers erforderlich wird, um ihre Rechte zu wahren. In diesem Fall könnte der Antrag auf Fahndung als ergänzende Maßnahme erwähnt werden, aber er gehört nicht zwingend zum Kerninhalt des Beschlusses zur Pflichtverteidigerbestellung.

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