Ja, grundsätzlich schon – aber nur, wenn dein Vermieter die Untervermietung erlaubt und der Mietvertrag mit deiner Tochter echt, nachvollziehbar und nicht künstlich überhöht...
Ist eine Pflichtteilsberechtigte (die Tochter) auch Erbin?
Antwort vomJa, eine pflichtteilsberechtigte Person, wie zum Beispiel eine Tochter, kann auch Erbin sein. Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch auf das Erbe, den bestimmte nahe Angehörige haben, selbst wenn sie im Testament nicht oder nur teilweise bedacht wurden. Wenn die Tochter im Testament als Erbin eingesetzt ist, erhält sie ihren Erbteil gemäß den testamentarischen Bestimmungen. Sollte sie im Testament nicht oder nur unzureichend bedacht sein, kann sie ihren Pflichtteil geltend machen.