Ein Pflichtteilsberechtigter kann seine Ansprüche gegenüber einem Nachlassverwalter durch folgende Schritte durchsetzen: 1. **Pflichtteilsanspruch berechnen**: Zunächst muss der Pflichtteilsberechtigte den Wert des Nachlasses und seinen Pflichtteilsanspruch berechnen. Dazu benötigt er Informationen über den gesamten Nachlass. 2. **Auskunftsanspruch geltend machen**: Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass. Er kann den Nachlassverwalter schriftlich auffordern, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und alle relevanten Informationen offenzulegen. 3. **Pflichtteilsanspruch schriftlich geltend machen**: Der Pflichtteilsberechtigte sollte seinen Anspruch schriftlich beim Nachlassverwalter geltend machen. Dabei sollte er den Pflichtteil genau beziffern und eine Frist zur Zahlung setzen. 4. **Verhandlungen**: Oftmals kann der Anspruch durch Verhandlungen mit dem Nachlassverwalter oder den Erben außergerichtlich geregelt werden. 5. **Rechtliche Schritte**: Wenn der Nachlassverwalter den Anspruch nicht anerkennt oder nicht zahlt, kann der Pflichtteilsberechtigte Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Ein Anwalt für Erbrecht kann hierbei unterstützen. 6. **Vollstreckung**: Nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren kann der Pflichtteilsberechtigte die Zwangsvollstreckung betreiben, um seinen Anspruch durchzusetzen. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die Ansprüche korrekt und fristgerecht durchzusetzen.