In Deutschland dürfen volljährige, einwilligungsfähige Personen, die an einer unheilbaren und leidvollen Krankheit leiden, unter bestimmten Voraussetzungen Sterbehilfe in Anspruch nehme... [mehr]
Im deutschen Erbrecht haben folgende Personen einen Pflichtteilsanspruch: 1. **Abkömmlinge des Erblassers**: Das sind die Kinder, Enkel und Urenkel, wobei nähere Abkömmlinge entferntere ausschließen. 2. **Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner** des Erblassers. 3. **Eltern des Erblassers**, aber nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Geschwister, Großeltern oder weiter entfernte Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entsteht, wenn diese Personen durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen oder weniger als ihren gesetzlichen Anteil erhalten. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html).
In Deutschland dürfen volljährige, einwilligungsfähige Personen, die an einer unheilbaren und leidvollen Krankheit leiden, unter bestimmten Voraussetzungen Sterbehilfe in Anspruch nehme... [mehr]
Ja, auch wenn du nur zwei Monate lang vollzeit arbeitest, stehen dir gesetzlich Urlaubstage zu. In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche, was 2... [mehr]