Ein Vermächtnisanspruch ist ein Anspruch, der sich aus einem Vermächtnis im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags ergibt. Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, bei... [mehr]
Im deutschen Erbrecht haben folgende Personen einen Pflichtteilsanspruch: 1. **Abkömmlinge des Erblassers**: Das sind die Kinder, Enkel und Urenkel, wobei nähere Abkömmlinge entferntere ausschließen. 2. **Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner** des Erblassers. 3. **Eltern des Erblassers**, aber nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Geschwister, Großeltern oder weiter entfernte Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entsteht, wenn diese Personen durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen oder weniger als ihren gesetzlichen Anteil erhalten. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html).
Ein Vermächtnisanspruch ist ein Anspruch, der sich aus einem Vermächtnis im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags ergibt. Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, bei... [mehr]