Wer hat im Erbfall einen Pflichtteilsanspruch?

Antwort

Im deutschen Erbrecht haben folgende Personen einen Pflichtteilsanspruch: 1. **Abkömmlinge des Erblassers**: Das sind die Kinder, Enkel und Urenkel, wobei nähere Abkömmlinge entferntere ausschließen. 2. **Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner** des Erblassers. 3. **Eltern des Erblassers**, aber nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Geschwister, Großeltern oder weiter entfernte Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entsteht, wenn diese Personen durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen oder weniger als ihren gesetzlichen Anteil erhalten. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html).

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