Warum hat ein angeheiratetes erwachsenes Kind Anspruch auf einen Pflichtteil?

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Ein durch Heiratheiratetes erwachsenes Kind – also das Stiefkind – erhält in Deutschland grundsätzlich **keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch** gegenüber dem Stiefelternteil. Der Pflichtteilsanspruch steht nach deutschem Erbrecht (§ 2303 BGB) nur den nächsten Angehörigen zu: den Abkömmlingen (leibliche und adoptierte Kinder), dem Ehegatten und den Eltern des Erblassers. Ein angeheiratetes Kind (Stiefkind) ist rechtlich kein Abkömmling des Stiefelternteils, solange keine Adoption erfolgt ist. Nur durch eine Adoption wird das Stiefkind dem leiblichen Kind gleichgestellt und erhält damit einen Pflichtteilsanspruch. **Zusammengefasst:** Ein angeheiratetes erwachsenes Kind erhält nur dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn es vom Stiefelternteil adoptiert wurde. Ohne Adoption besteht kein Pflichtteilsrecht. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/erbrecht/erbrecht_node.html).

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