Was passiert, wenn ich im Pflichtpraktikum in den ersten 28 Tagen krank bin?

Antwort

Wenn du während deines Pflichtpraktikums in den ersten 28 Tagen krank, solltest du dies umgehend deinem Praktikumsbetrieb melden. In der Regel gilt, dass du bei einer Krankheit ein ärztliches Attest vorlegen musst, um die Fehlzeiten zu entschuldigen. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Unternehmen und den Bedingungen deines Praktikums variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Richtlinien deines Praktikumsgebers zu beachten und gegebenenfalls auch Rücksprache mit deiner Bildungseinrichtung zu halten.

Kategorie: Recht Tags: Praktikum Krankheit Rechte
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